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Eine Innovation im Brandschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

 

PolyTec GmbH Kunststofftechnik

Nirmer Straße 2b

52525 Heinsberg

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Urheberrechtshinweis:

Alle auf dieser Website veröffentlichten Texte, Musik, Bilder und Videoaufnahmen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei der PolyTec GmbH Kunststofftechnik. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Inhalte ist ohne schriftliche Genehmigung der PolyTec GmbH Kunststofftechnik ausdrücklich untersagt.
 

Insbesondere ist die Nutzung von Texten, auch in abgeänderter Form, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PolyTec GmbH Kunststofftechnik rechtlich untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Sämtliche Rechte bleiben vorbehalten.
 

Für Anfragen bezüglich der Nutzung von Inhalten dieser Website kontaktieren Sie bitte die PolyTec GmbH Kunststofftechnik unter den angegebenen Kontaktdaten.

 

Teil 1 – Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und sonstige Leistungen der PolyTec GmbH Kunststofftechnik. Nachfolgend PT genannt. Sie gelten ausschließlich für alle Lieferungen sowie Leistungen gegenüber dem Kunden sowie den Geschäftspartnern. Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von PT ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Vorbehaltlose Annahme von Bestellungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen. Die Bedingungen der Geschäftspartner und deren AGB’s oder deren Auftragsbestätigungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

  2. Bestellungen sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von der PT mit Auftragsbestätigung bestätigt werden.

  3. PT weist ausdrücklich darauf hin, dass die Produkte den jeweiligen, normativen Anforderungen entsprechen, wenn die PT auf diese normativen Forderungen ausdrücklich Bezug genommen hat. Des Weiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Produkte/Waren der PT den materialspezifischen Gegebenheiten unterliegen. Die normativen Forderungen können von der PT mit orientierenden Ergebnissen als Informationsindikator der Produkte bekannt gegeben werden. D.h. Prüfberichte und Zertifikate jeglicher Art werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die materialspezifischen Ergebnisse sind u.a. Durchbiegungen und/oder Verformungen, die der Norm ISO 2768 cl entsprechen. Sämtliche Produkte der PT, also gefertigt mit anorganischen und/oder organischen Materialien, die zur Herstellung der Produkte zum Einsatz kommen, unterliegen den normativen Forderungen sowie den materialspezifischen Ergebnissen.

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Teil 2 – Angebote und Vertragsabschluss

  1. Angebote der PT sind hinsichtlich der Preise und Lieferlosgrößen unverbindlich und freibleibend. Angebote gelten nur innerhalb der von PT angeführten Angebotsgültigkeit. Geringfügige, den Vertragszweck nicht gefährdende und technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich PT auch nach Bestätigung des Auftrages vor. 

  2. Für die Rechtsbeziehung zwischen PT und dem Kunden sowie Geschäftspartnern ist die schriftliche Bestellung erforderlich, einschließlich der Zustimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusammen geben sie alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. 

  3. Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Mail.

  4. Von PT hergestellte Muster wie z.B.: dekorative Oberflächen, werden vom Kunden schriftlich freigegeben und gelten bei den Qualitätskontrollen als alleinige optische Bewertung. Angaben der PT zum Produkt oder Leistung (z.B.: Maße, Belastbarkeit, Gewichte, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B.: Zeichnungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.

  5. Der Kunde sowie Geschäftspartner stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PT das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen Dritter bekannt wird, auch nicht in einer abgeänderten Form. PT behält sich das Eigentum / Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten sowie dem Kunden sowie Geschäftspartnern zur Verfügung gestellten Berechnungen und Zeichnungen vor. Der Kunde sowie Geschäftspartner dürfen keine Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung der PT weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Man hat auf Verlangen der PT die Unterlagen vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  6. Der Kunde hat der PT alle für die Projektrealisierung erforderlichen notwendigen Unterlagen (dwg und step files) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 

  7. Erfolgen Lieferungen sowie Leistungen nach Zeichnungen oder Mustern oder dergleichen und werden hierdurch Patente, Muster oder Marken oder ähnliche Rechte Dritter verletzt, hat der Kunde sowie Geschäftspartnern die PT von Ansprüchen der Verletzten freizustellen.

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Teil 3 – Lieferung und Versand

  1. Die Lieferungen erfolgen gemäß den vereinbarten Lieferterminen und Lieferkonditionen mit den Kunden. 

  2. Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstige Nebenkosten trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  3. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk. Verladung und Versand erfolgen unfrei, unversichert und auf Gefahr des Kunden, ab dem Werk der von PT genannten Verladungsstelle. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Eine Lieferpflicht der PT ruht, solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Rückstand ist.

  4. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Lieferzeiten und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis Ende der Lieferzeit die Ware das Werk verlassen hat oder insoweit Versandbereitschaft gemeldet ist. 

  5. Eine vereinbarte oder in Aussicht gestellte Lieferzeit an den Kunden steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der PT. Hat die PT zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung bei einem Lieferanten Waren oder Materialien (Rohstoffe) bestellt und soll aus dieser Bestellung die Weiterlieferung an bzw. die Verarbeitung für den Kunden erfolgen, kann die PT vom Vertrag zurücktreten, wenn die PT ihrerseits nicht oder nicht richtig beliefert wird. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der PT hinsichtlich der Auswahl des Lieferanten ein Verschulden zur Last fällt.

  6. Nachträgliche Anforderungen und/oder Änderungswünsche des Kunden im Rahmen der Lieferungen und/oder Leistungen verlängern soweit umsetzbar die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das gleiche gilt bei Eintritt außerhalb des Einflussbereichs der PT liegender unvorhersehbarer Ereignisse, wie z.B.: höhere Gewalt, Streik, Aus- und Einfuhrverbote, Aussperrung, Kriegseinflüsse, Pandemie oder Epidemie, behördliche Eingriffe oder Terrorereignisse. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten der PT eintreten. Die PT wird den Kunden über den Eintritt einer solchen Verzögerung unverzüglich unterrichten. Werden durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, so ist die PT von der Lieferverpflichtung frei, vorausgesetzt, sie hat den Kunden hierüber unverzüglich benachrichtigt.

  7. Kann eine vereinbarte Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Etwaige Lagerkosten trägt der Kunde.

  8. Die PT ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen nur gegen volle Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn es sich zum Beispiel um Erstkunden handelt, eine Lieferung in das Ausland vereinbart wurde oder ihr Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet erscheinen. Wenn Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach angemessener Fristsetzung nicht erbracht werden, ist die PT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  9. Es besteht keine Rücknahmeverpflichtung von mangelfrei gelieferten Produkten. 

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Teil 4 – Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise (Währungseinheit in Euro) gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer und, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk. Zoll, Transportversicherungsgebühren, Fracht etc. gehen zu Lasten des Kunden.

  2. Verträge mit Zahlungszielen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Rechnungen sind grundsätzlich 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein entsprechender Hinweis auf die Fälligkeit des Rechnungsbetrages findet sich grundsätzlich auf der Rechnung. 

  3. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet. PT ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen bzw. sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, wenn eine wesentliche Verschlechterung in der Kreditwürdigkeit des Kunden sowie Geschäftspartnern eintritt oder dieser sich im Zahlungsverzug befindet. Dies gilt nicht bei Zahlungsverzug hinsichtlich einer, im Verhältnis zum Auftragsvolumen mit dem jeweiligen Kunden, geringfügigen Forderung.

  4. Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.

  5. PT behält sich vor, auf Ersatzteile, Nachbestellungen oder dgl. einen Mindermengenzuschlag zu berechnen.

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Teil 5 – Gewährleistung + Eigentumsvorbehalte

  1. Die Gewährleistungspflicht der PT richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

  2. Mängelansprüche verjähren nach zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Anlieferungen beim Kunden.

  3. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen haftet PT bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Verjährungsfrist. 

  4. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die Produkte weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen. Ebenso wenn der Kunde ohne Zustimmung der PT den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstandenen Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

  5. Erhebt der Kunde eine unberechtigte Mängelrüge, hat er der PT die Kosten zu erstatten, die entstehen, weil PT seine Gewährleistungspflicht prüfen muss.

  6. Bei Mängeln von Bauteilen oder Komponenten anderer Hersteller, die PT aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird PT nach ihrer Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen PT bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war, oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer gehemmt. Im Übrigen bleiben Ansprüche aus dem Lieferregress unberührt.

  7. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Produkte und Leistungen unverzüglich auf ihre vertragsgemäße Tauglichkeit und sonstige Mängel zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige nicht offensichtlicher Mängel ist ein Jahr nach Ablieferung ausgeschlossen. Erfolgt eine Anzeige nicht rechtzeitig, kann der Kunde hinsichtlich des gerügten Mangels keine Gewährleistungsrechte mehr geltend machen.

 

Eigentumsvorbehalte:

  1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt hat. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Produkte zurückzunehmen.

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Teil 6 Haftung, Schadenersatz, Verjährung

  1. Vorbehaltlich nachstehender Regelungen sind Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

       Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht,

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  • 1.1 soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PT oder dessen Vertretern beruht, wobei der Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt ist,

  • 1.2 bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf, wobei in diesem Fall der Schadensersatz ebenfalls auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt ist.

  • 1.3 in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

  • 1.4 soweit PT technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder die Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

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Teil 7 – Informationen und Daten

  1. Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten usw., die PT dem Kunden zur Angebotsabgabe überlassen haben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.

 

Teil 8 – Datenschutz, Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

  2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Heinsberg.

  3. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit den Verträgen wird durch unseren Sitz bestimmt. Der Besteller kann daneben- nach unserer Wahl – auch an seinem Sitz verklagt werden.

  4. Die PT gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen, gesetzlichen Vorschriften.

  5. Der Kunde wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und soweit gesetzlich zulässig verwendet und übermittelt werden.

  6. Es gilt die Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Homepage abrufen können. 

 

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PT und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

PolyTec GmbH Kunststofftechnik

Nirmer Straße 2b

52525 Heinsberg

 

www.polytec-online.de

kontakt@polytec-online.de 

 

Stand: April 2024

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